27. Januar 2018

Soziotherapie

Soziotherapie ist eine ambulante Versorgungsleistung für Menschen mit schweren psychischen Störungen, die sie in die Lage versetzen soll, andere medizinische Behandlungen in Anspruch zu nehmen. Sie umfasst Trainings- und Motivationsmethoden sowie Koordinierungsmaßnahmen und wird von Sozialpädagogen oder Fachpflegekräften für Psychiatrie erbracht.

Für eine Kostenübernahme dieser Leistung durch die gesetzliche Krankenversicherung, die für den Versicherten gemäß § 37 a Abs. 3 SGB V zuzahlungspflichtig ist, sind eine fachärztliche Verordnung und eine Genehmigung von der Krankenkasse des Versicherten erforderlich.

Soziotherapie darf nur von Fachärzten verordnet werden, die eine Genehmigung dafür durch die Kassenverbände erhalten haben. Bei Bedarf nennen wir Ihnen gerne Fachärzte, die über diese Genehmigung verfügen. Zudem darf Soziotherapie nur bei bestimmten Diagnosen und einem schweren Krankheitsverlauf verordnet werden.

Weitere Voraussetzungen von Seiten der Krankenkassen sind eine positive Prognose bzw. Therapiefähigkeit. Durch die Soziotherapie sollen Klinikaufenthalte vermieden, verkürzt oder ersetzt werden, falls diese nicht durchführbar sind.

Das Pflege – Team

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